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Impressum

Informationspflicht lt. § 5 Abs. 1 E-Commerce-Gesetz

Verantwortlicher Redakteur und Webmaster für die Planung, Realisierung und Betreuung der Internetinhalte sowie für die Administration der Domain www.pitztal.com ist der ...

Tourismusverband Pitztal - Körperschaft öffentlichen Rechts

Obmann Rainer Schultes
Geschäftsführer Gottfried Ennemoser-Hilger, enneger@pitztal.com
Webmaster Ursula Walch, ursula-walch@pitztal.com
Straße Unterdorf 18
PLZ / Ort A-6473 Wenns im Pitztal, Tirol
Telefon +43 (5414) 86999
Montag bis Samstag von 08.00 bis 20.00 Uhr
Fax +43 (5414) 86999-88
E-Mail info@pitztal.com
Homepage www.pitztal.com
Bankverbindung Raiffeisenkassa Pitztal, BLZ 36353, Kontonummer 20800
IBAN AT11 3635 3000 0002 0800
BIC RZTI AT22353
UID-Nr. ATU47638702
Gerichtsstand Imst
Corporate Design, Logogestaltung Werbeagentur Grafotronic, Imst, www.grafotronic.at
Homepage-Gestaltung Waldhart Software, Pfaffenhofen, www.waldhart.at
Fotoarchiv Tourismusverband Pitztal, Pitztaler Gletscherbahnen und Rifflsee, Hochzeiger Bergbahnen, Skischule Pitztaler Gletscher - Rifflsee, Skischule Hochzeiger-Pitztal, Tirol Werbung, Hotel L(M)ärchenwald, Hotel Andy, Tourismusverband Imst - Gurgltal, Urlaub am Bauernhof
Fotografen Markus Auer, Joe Fankhauser, Albin Niederstrasser, TPH Peter Widmann, Ernst Löffler, Franz Neururer, Photo Lohmann, Martin Zarfl, Hanno Mackowit, Martin Bertl, Pigneter, Hubert Walterskirchen, Erwin Götsch, Melitta Abber, Waltraud Achhorner, Beda Widmer, faszinatour, feelfree, Andreas Kirschner, Peter Perktold, Foto Nösig, Peter Scheiber, Engelbert Schegg, Foto Spieß, Michaela Thaler, Foto Josef Mallaun, Foto Mario, Mag. Rainer Hammerle, Bernhard Füruter, Frank Küchenberg, Stefan Santeler, Hölzl, Naturpark Kaunergrat, Hotel Tieflehnerhof, Schultes Peter, Hotel Jerznerhof, Riml Peter, Berhard Füruter, Pitztalchor, Holzknecht Michael, Gepa Pictures, Spiss Erich, Freiberger Peter, Ronny Kiaulehn, Traian Grigorian, Babor, Johannes Weiß, Edwin Gapp, Thomas Neuner, Frank Andy
Fotos vom Eisklettern Fritz Steiner, Klaus Jenewein, Desiree Eiter, Max Berger, Hans Oberhofer, Auer, Häberlein & Maurer, Wild & Team Hechenberger, Maruba, Boermans Menno
Bilder der Unterkünfte div. Fotografen; Rechte liegen bei den Beherbergungsbetrieben des Pitztales

Haftungsausschluss

Zum Inhalt des Onlineangebotes

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Datenschutz

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Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Tourismusverbandes Pitztal für Buchungen über www.pitztal.com

I. Geltungsbereich, Vertragsabschluss

Der Tourismusverband Pitztal tritt in der Geschäftsbeziehung mit einem Buchenden als Vermittler auf. Ein Vertrag wird somit zwischen dem Buchenden und dem Beherbergungsunternehmen abgeschlossen. Für diesen Vertrag gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung. Allfällige wechselseitige Ansprüche aus diesem Vertrag sind nur gegenüber dem unmittelbaren Vertragspartner geltend zu machen und ohne jegliche Haftung oder Mithaftung vom Tourismusverbund Pitztal. Der Tourismusverband Pitztal wird mit dem Buchenden vereinbaren, dass für den Beherbergungsvertrag sowie für die Vermittlung desselben die "Österreichischen Hotelvertragsbedingungen (ÖHVB)" beschlossen bei der 93. Ausschusssitzung des Fachverbandes Hotellerie am 15.11.2006 sowie der hier angeführten ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingung Rechtswirksamkeit haben. Die ÖHVB zum Download unter: ÖHVB als pdf

II. Aus den ÖHVB wird insbesondere der Abschnitt "Stornierungen" auszugsweise festgehalten:

  • Bis längstens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Buchenden können beide Vertragspartner, dh sowohl Buchender als auch das Beherbergungsunternehmen, ohne Entrichtung einer Stornogebühr den Beherbergungsvertrag einseitig lösen. Die Stornoerklärung muss innerhalb der Frist beim Vertragspartner eingelangt sein. In diesem Fall ist die bezahlte Anzahlung dem Buchenden zurückzuzahlen bzw. gutzuschreiben und die Rechnung über die Vermittlungsprovision zu stornieren.
  • Bis längstens 1 Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Buchenden kann der Beherbergungsvertrag von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Auch hier muss die Stornoerklärung innerhalb der Frist beim Vertragspartner eingelangt sein. Es ist jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß des Zimmerpreises für 3 Tage zu bezahlen. Für diesen Fall beträgt die Vermittlungsprovision 10 % der Stornogebühr. In diesem Fall wäre ein Teil der Vermittlungsprovision unter Umständen zurückzuzahlen bzw. gutzuschreiben.
  • Storniert der Buchende nicht rechtsgültig bis längstens 1 Monat vor dem Ankunftstag, ist er zur Bezahlung des Entgeltes verpflichtet. Das Beherbergungsunternehmen muss dabei allerdings in Abzug bringen, was es sich durch die Nichtinanspruchnahme erspart hat (das sind in der Regel 20 % beim Zimmerpreis und 30 % beim Pensionspreis) oder was es durch die Weitervermietung erhalten hat. Es besteht Schadensminderungspflicht, dh das Beherbergungsunternehmen hat sich um eine anderweitige Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Räume zu bemühen. Die Vermittlungsprovision vom Tourismusverband Pitztal in der ursprünglichen Höhe bleibt jedoch aufrecht.

Bei einem Storno innerhalb eines Monats erfolgt die Stornorechnung an den Buchenden erst nach dem ursprünglichen Aufenthaltstermin.

Der Tourismusverband Pitztal wird zu jeder Buchung dem Buchenden eine Reiserücktrittsversicherung anbieten. Die Prämie geht zu Lasten des Buchenden.

III. Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen:

  1. Die Vertragspartner vereinbaren für den Beherbergungsvertrag sowie den Vermittlungsvertrag österreichisches Recht.
  2. Nebenabreden wurden keine getroffen.
  3. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertragen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
  4. Für Streitigkeiten aus diesem Rechtsgeschäft - auch über den Bestand des Rechtsgeschäftes - wird die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Imst vereinbart.
    Erfüllungsort der Leistungen ist das Pitztal.
  5. Das Beherbergungsunternehmen bestätigt ausdrücklich, dass für sämtliche Vermittlungen die österreichischen Hotelvertragsbedingungen Rechtswirksamkeit haben; zudem erklärt das Beherbergungsunternehmen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollinhaltlich zu kennen, ausgehändigt erhalten zu haben und vollumfänglich für jede Vermittlung zu akzeptieren.
  6. Der Tourismusverband Pitztal verarbeitet personen- und unternehmensbezogene Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze. Die erhaltenen Daten werden ausschließlich erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit sie für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung der eigenen wie auch allenfalls vermittelten Geschäftsbeziehungen erforderlich sind. Der Tourismusverband Pitztal ist berechtigt, diese Daten an vom Tourismusverband Pitztal beauftragte Partner zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, um Reservierungsanfragen oder Buchungen abzuwickeln.
  7. Wenn sich der Gast ausdrücklich damit einverstanden erklärt hat, ist der Tourismusverband Pitztal darüber hinaus berechtigt, die vom Gast erhaltenen Daten zum Zwecke der Beratung, der Werbung, der Marktforschung sowie der bedarfsgerechten Gestaltung von Angeboten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen.
  8. Für den Inhalt sowie die Richtigkeit des von den Beherbergungsunternehmen zur Verfügung gestellten Bildmaterials wird keine Gewähr übernommen.
  9. Bei Bezahlung der zu leistenden Anzahlung erteilt der Buchende seine unwiderrufliche Einwilligung zur bargeldlosen Abbuchung über das jeweilige Kreditinstitut. Es wird darauf hingewiesen, dass das Kreditkarteninstitut vom Tourismusverband Pitztal mit dem Kreditkarteninstitut des Beherbergungsunternehmen unter Umständen nicht ident ist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Tourismusverbandes Pitztal für Bestellungen über den Webshop auf www.pitztal.com/webshop

  1. Allen Lieferungen und Leistungen des Tourismusverbandes Pitztal aufgrund von Onlinebestellungen über das Internet oder andere Onlinedienste liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde.
  2. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmen übergeben worden ist und das Lager verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn der Tourismusverband Pitztal die Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Bei Sendungen des Kunden an den Tourismusverband Pitztal trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware beim Tourismusverband Pitztal in Österreich.
  3. Der Tourismusverband Pitztal ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.
  4. Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge, die unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, ist Imst.

Überweisungen für Pauschalen

Bitte tätigen Sie Überweisungen für PAUSCHALEN inkl. folgender Daten:
BIC: RZTI AT22353
IBAN: AT 26 3635 3000 0002 6641
Buchungsname:
Anreisedatum:

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