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AVB Tourismusverband

AVB

Allgemeine Vermittlungsbedingungen des Tourismusverbandes Pitztal

Stand: 17.05.2017

1. Allgemeines

1.1. Festgehalten wird, dass der Tourismusverband Pitztal (nachfolgend kurz „TVB“) zum einen als Reisevermittler und zum anderen als Reiseveranstalter tätig wird.

1.2. Die nachstehenden Bestimmungen gelten ausschließlich für die Tätigkeit des TVB als Reisevermittler.

1.3. Als Reisevermittler übernimmt der TVB die Verpflichtung, sich um die Besorgung eines Anspruchs auf Leistungen anderer, insbesondere Transport- und Beherbergungsunternehmen, zu bemühen.

2. Geltungsbereich

2.1. Für sämtliche gegenwärtige und künftige Rechtsgeschäfte zwischen dem TVB und Dritten (nachfolgend kurz „Gast“), unabhängig davon wo diese ihren Wohnsitz haben, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Vermittlungsbedingungen (nachfolgend kurz „AVB“) in der jeweils gültigen Fassung.

2.2. Die AVB gelten als Rahmenvereinbarung für alle künftigen Rechtsgeschäfte mit dem TVB, auch wenn in Folge nicht mehr gesondert darauf verwiesen wird.

2.3. Die Nutzung der auf der Website www.pitztal.com angebotenen Informations- und Buchungssysteme, insbesondere die Verwendung der Online-Buchung durch den Gast, gilt als ausdrückliche Zustimmung des Gastes zur Anwendbarkeit dieser AVB.

2.4. Dem TVB steht es jederzeit frei, diese AVB, auch einseitig und ohne Vorankündigung, abzuändern oder zu ergänzen. Eine Änderung bzw. Ergänzung der AVB ist für einen Gast, auf den bereits eine frühere Fassung der AVB anwendbar war, rechtsverbindlich sobald

2.4.1. jeweils aktuelle (geänderte) Fassung der AVB auf der Website (www.pitztal.com) abrufbar ist und
2.4.2. der Gast nach Abrufbarkeit der geänderten Fassung, die auf der Website (www.pitztal.com) angebotenen Informations- und Buchungssysteme, insbesondere durch die Verwendung der Online-Buchung (weiterhin) nutzt.

2.5. Die in Punkt 2.4.1 und 2.4.2 genannten Voraussetzungen müssen kumulativ (nebeneinander) vorliegen.

3. Tätigkeit des TVB

3.1. In seiner Tätigkeit als Reisevermittler, vermittelt der TVB auf elektronischem Wege Unterkünfte. Der TVB ist in diesem Fall bloßer Vermittler von Fremdleistungen. Vermittelt werden insbesondere Leistungen von Transport- bzw. Beherbergungsunter-nehmen (nachfolgend kurz „Beherberger“).

3.2. Die Leistungen des TVB gelten mit erfolgter Vermittlung (Zugang einer elektronischen Buchungsbestätigung beim Gast) als erbracht. Die Vermittlungsleistung des TVB erfolgt gegenüber dem Gast unentgeltlich.

3.3. Unterkünfte, die auf Grund der vom Gast vorgegebenen Suchparameter (Kategorie, Aufenthaltsdauer etc.) ermittelt werden, werden nach dem Zufallsprinzip gereiht. Die gegenüber dem Gast jeweils angezeigte Reihung stellt keine Empfehlung des TVB hinsichtlich der Qualität der vom Beherberger zu erbringenden Leistungen dar.

4. Vertragsabschluss / Buchung

4.1. Buchungen von Leistungen des TVB erfolgen entweder direkt über das Online-Buchungssystem (www.pitztal.com), schriftlich (E-Mail, Fax) oder telefonisch.

4.2. Eine Buchung des Gastes stellt lediglich ein Angebot an den Beherberger dar, mit diesem einen Vertrag abzuschließen. Festgehalten wird, dass der Gast für alle im Angebot mitangeführten Teilnehmer einzustehen hat, wie für seine eigenen Verpflichtungen.

4.3. Vom TVB vermittelte Verträge kommen sohin unmittelbar zwischen dem jeweiligen Beherberger und dem Gast zustande. Sämtliche Ansprüche und Verpflichtungen aus betreffenden Verträgen, bei weolchen TVB als Reisevermittler agiert, bestehen unmittelbar und ausschließlich zwischen dem Gast und dem Beherberger.

4.4. Zwischen dem TVB und dem Gast kommt ausschließlich ein Vermittlungsvertrag (nachfolgend „Vermittlungsvertrag“) zustande, auf welchen die Bestimmungen des § 31b ff KSchG keine Anwendung finden. Der Vermittlungsvertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung durch den TVB verbindlich zustande.

5. Stornierung von Buchungen

5.1. Der Vermittlungsvertrag bleibt von einer allfälligen Stornierung der vermittelten Leistung durch den Gast unberührt.

5.2. Stornierungen dieser Leistungen betreffen ausschließlich das Rechtsverhältnis zwischen dem Beherberger und Gast; der Gast hat sich daher für Stornierungen an den Beherberger direkt zu wenden.

6. Zahlung

Die Zahlung der gebuchten touristischen Leistungen sowie allfällige Anzahlungen und/oder Restzahlungen erfolgen direkt zwischen dem Gast und Beherberger.

7. Haftung

7.1. Die Haftung des TVB im Zuge der Vermittlungstätigkeit erstreckt sich auf

7.1.1. die Auswahl des jeweiligen Beherbergers sowie die Auswertung von gewonnenen Erfahrungen;
7.1.2. die Besorgung von Leistungen einschließlich Weiterleitung von Informationen und Ausfolgung der Reisedokumente an den Gast;
7.1.3. die nachweisliche Weiterleitung von Anzeigen, Willenserklärungen zwischen Gästen und vermittelten Beherbergern und umgekehrt, insbesondere von Änderungen der vereinbarten Leistung und des vereinbarten Preises, Rücktritts-erklärungen sowie Reklamationen.


7.2. Der TVB haftet nicht für die Erbringung der von ihm vermittelten Leistung.

7.3. Der TVB wird dem Gast mit der Reisebestätigung den Firmenwortlaut bzw. Produktnamen, die Anschrift des Beherbergers und gegebenenfalls die eines Versicherers bekanntzugeben, sofern sich diese Angaben nicht ohnehin im Prospekt, Katalog oder sonstigen detaillierten Werbeunterlagen finden.

7.4. Der TVB haftet für Verletzung, der ihm aus dem Vermittlungsvertrag obliegenden Pflichten, nur bei Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

7.5. Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden.

7.6. Allfällige Schadenersatzansprüche sind mit der Höhe der Provision des vermittelten Geschäftes begrenzt.

8. Datenschutz

Hinsichtlich des Datenschutzes wird auf die Datenschutzerklärung des TVB verwiesen, welche zwischen TVB und Gast gilt und auf der Website www.pitztal.com abrufbar ist.

9. Auskunftserteilung an Dritte

9.1. Auskünfte über die Namen der Gäste (Reiseteilnehmer) und deren Aufenthaltstorte werden an Dritte, nur bei ausdrücklicher - im Vorfeld eingeräumter - Auskunftserteilung des Gastes erteilt. Selbst in dringenden Fällen bestehen davon keine Ausnahmen.

9.2. Der Gast hat bei eingeräumter Auskunftserteilung sämtlich im Zusammenhang mit der Übermittlung von Nachrichten entstehenden Kosten selbst zu tragen.

10. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

10.1. Es wird die Anwendbarkeit des Österreichischen Rechts unter Ausschluss des Österreichischen Internationalen Privatrechts vereinbart.

10.2. Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Geschäftsbeziehungen zwischen TVB und dem Gast wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich für A-6473 Wenns zuständigen Gerichtes vereinbart.

11. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen bzw. Bestimmungen in diesen AVB oder Teile derselben berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragsteile verpflichten sich, im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, zulässige Bestimmungen an deren Stelle zu setzen, die der ursprünglichen Regelung wirtschaftlich möglichst nahe kommt.

 

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