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Sicher am Berg

Sicher am Berg

Aufeinander achtgeben

Covid-19 Schutzmaßnahmen der Hochzeiger Bergbahnen
FÜR DIE SICHERHEIT UNSERER GÄSTE

Wir freuen uns sehr über Ihren Besuch am Hochzeiger und wünschen Ihnen ein unvergessliches Bergerlebnis. Der Schutz und die Sicherheit für unsere Gäste sowie Mitarbeiter/innen stehen an oberster Stelle. Für ein gutes und sicheres Miteinander tragen wir alle gemeinsam die Verantwortung. Mit Ihrer Umsicht schützen Sie sich und andere. Danke für Ihre Mithilfe!

Letztes Update: 15. September 2021, 08:00 Uhr
Diese Seite wird laufend aktualisiert und ergänzt. Änderungen vorbehalten.

Bitte beachten Sie, dass sich die behördlichen Vorgaben jederzeit ändern können und unseren Maßnahmen laufend adaptiert werden.

ÖFFNUNGSZEITEN - HOCHZEIGER BERGBAHNBETRIEB:

  • Hochzeiger Gondelbahn & ZirbenPark täglich von 09.00 bis 17.00 Uhr geöffnet
  • Doppelsesselbahn Sechszeiger bis 19.09.2021 täglich von 09.10 bis 16.30 Uhr geöffnet und
    vom 25.09. bis 17.10.2021 jeweils an den Wochenenden (Samstag & Sonntag) von 09.10 bis 16.30 Uhr
  • ZirbenCartverleih bis 19.09.2021 täglich von 09.10 bis 16.00 Uhr geöffnet und
    vom 25.09. bis 17.10.2021 jeweils an den Wochenenden (Samstag & Sonntag) von 09.10 bis 16.00 Uhr
  • Zeigerrestaurant an der Hochzeiger Mittelstation bis 17.10.2021 täglich von 09.00 bis 16.30 Uhr geöffnet
  • Zirbenbäckerei bis 17.10.2021 täglich von 10.00 bis 17.00 Uhr geöffnet;
  • Infos zu den Öffnungszeiten der Almen und Hütten im Hochzeiger Wandergebiet erhalten Sie hier

BENÜTZUNGSREGELN FÜR DIE BERGBAHNEN:

  • Es sind keine Zutrittstests zur Benützung der Seilbahnen notwendig.
  • Ab 15.09.2021 gilt die FFP2-Maskenpficht! Personen ab 14 Jahre haben eine FFP2 Maske ohne Ausatemventil bei der Fahrt mit geschlossenen Fahrbetriebsmitteln (Gondelbahnkabine) sowie im Zugangsbereich zu den Seilbahnen und in Räumen (z.B. WC-Anlage) zu tragen. In offenen Fahrbetriebsmitteln (Doppelsessellift) sowie bei Anstellbereichen im Freien gilt keine Maskenpflicht. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr benötigen keinen Mund-Nasen-Schutz. Kinder von 6 bis 13 Jahre sind von der Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen, ausgenommen. Sie müssen allerdings einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Bei Bedarf sind FFP2 Masken zum Preis von € 2,00 je Stück an der Bergbahnkassa erhältlich.
  • Es gibt keine Kapazitätsbeschränkung bei den Gondelbahnkabinen. Pro Gondelbahnkabine können 8 Personen Platz nehmen. Auf Wunsch erhalten Sie jederzeit Ihre eigene Gondel zur Berg- und Talbeförderung.
  • Eine regelmäßige Reinigung bzw. Desinfektion der Oberflächen der Fahrbetriebsmittel wird durchgeführt.
  • Unsere Mitarbeiter achten im Zu- und Ausstiegsbereich der Bahnen auf die Lenkung des Besucherstroms.
  • Unsere Mitarbeiter sind mit einem Mund-Nasen-Schutz ausgestattet und werden laufend mit den geltenden COVID – 19 Hygienemaßnahmen geschult. 

GASTRONOMIE - RESTAURANTBESUCH:

Beim Betreten ist ein Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (3-G-Regel: geimpft, getestet oder genesen) vorzuweisen und für die Dauer des Aufenthalts bereit zu halten.  Bei einem Aufenthalt von länger als 15 Minuten gilt eine Registrierungspflicht. Sowohl Indoor als auh Outdoor entfällt die Maskenpflicht.

Was bedeutet die 3-G-Regel konkret?

Geimpt: Der Nachweis über eine Impfung muss vorgelegt werden.

Seit 15. August 2021 gilt der Status "GEIMPFT" in Österreich erst nach Erhalt der zweiten Impfung. Ausnahme: Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson bei welchem nur eine Impfung notwendig ist. Hier gilt der Status "GEIMPFT" weiterhin ab dem 22. Tag nach Erhalt der Impfung. Die Zweitimpfung gilt für maximal 270 Tage ab dem Zeitpunkt der Zweitimpfung.

Genesen: Genese Personen sind nach Ablauf der Infektion für sechs Monate von der Testpflicht befreit. Als Nachweise gelten etwa ein Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung über eine molekularbiologisch bestätigte Infektion. Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper zählt für drei Monate ab dem Testzeitpunkt.

Getestet: Als getestet gilt jemand, wenn ein negatives Testergebnis (behörlich anerkannt) für den vorgegebenen Zeitraum vorliegt.
(Gültigkeit PCR-Test 72h, Antigentest 24h)

ALLGEMEINE COVID-HYGIENEMASSNAHMEN bzw. EMPFEHLUNGEN:

  • Halten Sie zu haushaltsfremden Personen ausreichend Abstand.
  • Kontaktlos bezahlen - Barzahlungen nach Möglichkeit vermeiden.
  • Bitte den Anweisungen unseres Personals Folge leisten.
  • Achten Sie auf die angebrachten Hinweisschilder und Bodenmarkierungen im Bereich der Wartezonen sowie im Kassa- und Restaurantbereich.
  • Bitte die vorgesehenen Desinfektionsmittelspender benützen.
  • Auf Händeschütteln und Umarmungen verzichten.
  • Bei Anzeichen von Krankheit zu Hause bleiben.

Unter folgende Seiten finden Sie aktuelle Informationen zu COVID–19:

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